MIETRECHT
Das Mietrecht spielt eine wichtige Rolle für einen fairen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern im Spannungsfeld von Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip sowie die Funktionsfähigkeit des Wohnungsmarktes.
Vertragsfreiheit und Marktwirtschaft auf der einen, Schutzbedürfnis und Sozialpflichtigkeit des Eigentums auf der anderen Seite sind die Gewichte, die durch das Mietrecht ausgeglichen werden sollen. Außerdem leistet das Mietrecht einen wichtigen Beitrag zur zukunftsfähigen Fortentwicklung der Wohnungsbestände.
Wie ein Mietvertrag zu gestalten ist, ob eine Mieterhöhung oder eine Kündigung durchsetzbar ist, sind häufige Fragen, die sich für Mieter und Vermieter stellen – bei der Wohnraummiete wie auch für gewerbliche Räume.
In Deutschland gilt ein einheitliches Mietrecht. Die rechtlichen Grundlagen sind in den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert. Gravierende Änderungen erfolgten durch das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung.
Auch bei allen mietrechtlichen Fragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.
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